Nebenstehend finden Sie einige Hinweise, mit denen wir Ihnen einerseits Hinweise zum entspannten Praxis-/Untersuchungsablauf geben,
zu denen wir andererseits gesetzlich verpflichtet sind (DSGVO).
Sprechstunden-Änderung bis auf
Weiteres
Seit dem 7. Mai 2020 besteht bis auf Weiteres die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines korrekt angelegten Mund-Nasen-Schutzes in Arztpraxen und anderen Einrichtungen von Gesundheitsfachberufen. Eine Befreiung von der Maskenpflicht gilt in unserer Praxis nicht.
Bei Erkältungssymptomen bitte nicht die Praxisräume betreten. Nehmen Sie bitte bei Bedarf mit uns Kontakt per eMail oder Telefon auf.
Verzichten Sie bitte innerhalb der Praxisräume auf nicht notwendige Begleitpersonen.